Heilmittel: Richtgrößen, Budgetierung, Regressforderungen
Als Erbringer von Heilmittel-Leistungen verstehen wir uns auch als Partner der Ärzte vor Ort. In Zeiten stetig enger werdender Handlungsspielräume bei gleichzeitig permanent wachsenden Anforderungen an Bürokratie und Dokumentation stellen die anlassbezogenen oder stichprobeweisen Wirtschaftlichkeitskontrollen der KVs eine zusätzliche, enorme Belastung für viele Ärzte dar. Das Risiko, selbst nach vielen Monaten für die Überschreitung des Richtgrößenvolumens (-> Richtgrößen KVWL 2015) rückwirkend in Regress genommen zu werden, hat in vielen Praxen zu einer sehr zurückhaltenden Vorgehensweise geführt.
Auch Zahnärzte und Kieferorthopäden sind gehalten, wirtschaftlich zu verordnen, unterliegen aber nicht den Richtgrößen-Prüfungen ihrer ärztlichen Kolleginn/en.
Negative Folgen für Patienten und..
...verordnende Ärzte
Aber auch die Folgen für die Praxis können sich sehr nachteilig darstellen. Wenn
dann können diese fehlerhaften Verordnungen bei einer späteren Prüfung als "de facto" unwirtschaftlich gewertet werden.
Wir haben einige Informationen zusammengetragen, die wir Ihnen an dieser Stelle gern zur Verfügung stellen:
1. Unterschiedliche Situationen bei Ärzten und
Zahnärzten/Kieferorthopäden
2. Korrekt ausgefüllte
Verordnungen
3. Kontrolle über das
Verordnungsvolumen behalten
4. Langfristverordnungen nutzen
5. Praxisbesonderheiten belegen
6. Quellen zur
aktuellen Sachlage zu Prüfungen und Regressen
7. Stichwortartige
Zusammenfassung
Solte, trotz größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung, eine Information veraltet, unvollständig oder sachlich falsch sein, bitten wir um eine kurze Info an logopaedie@einsteinco.de . Angaben ohne Gewähr · Recherchestand 12/2015