Wahlfreiheit des Heilmittelerbringers
Gelegentlich berichten uns Patienten, dass ihnen bei der Ausstellung der Verordnung eine bestimmte Praxis zur Erstellung der Erstdiagnostik bzw. zur Durchführung der Therapie
wurde. Dies ist nicht zulässig. Die Behandlungsverträge der Krankenkassen schreiben vor, dass
Allein Sie als Patient entscheiden also für sich bzw. für Ihr Kind, welche Praxis Sie zur Durchführung der Diagnostik und der Therapie in Anspruch nehmen wollen. Um die richtige Entscheidung zu
treffen, sollten folgende Fragen auf der Internetseite, in gedruckten Informationen oder in einem Telefonat beantwortet werden:
Checken Sie Ihre Verordnung
Verordnungen für Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie werden auf verschiedenen Vordrucken erstellt. Dabei sind bestimmte Informationen auf den Formularen unterschiedlich angeordnet, so dass die
Verordnungen gelegentlich fehlerhafte oder unvollständige Informationen enthalten. Zur Vermeidung unnötiger Wege, Wartezeiten oder Rückfragen sollten Sie darauf achten, dass
Rat und Hilfe können Sie über unser Kontaktformular anfordern